Krebspest im Dreisamtal:
Betretungs- und Nutzungsverbot für verschiedene Gewässer verlängert bis Ende Dezember 2024
Zum Schutz und zur Erhaltung der Lebensstätte des Dohlenkrebses wurde die bereits langjährige vorübergehende Gewässer-Sperrungen vorerst bis 31. Dezember 2024 verlängert. Der Dohlenkrebs ist vom Aussterben bedroht und kommt nur bei uns im Südwesten vor – vorwiegend in der Brugga und im Zastlerbach sowie deren Zuflüsse.Vorübergehende Gewässer-Sperrungen vorerst bis 31. Dezember 2021!
Mit Allgemeinverfügung vom 26.06.2024 hat das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald die bestehende Allgemeinverfügung vom 26.07.2019, dass der Gemeingebrauch an folgenden Gewässern untersagt ist, verlängert:
Gemeinde Kirchzarten
- Brugga ab der Gemarkungsgrenze Oberried bis zur Einmündung in die Dreisam
- Krebsgraben
- Mühlbach (Verbindung Brugga zum Osterbach/Zastlerbach)
- Schlempenfeldgraben (Verbindung Brugga zum Mühlbach)
- Dietenbächle
- Geroldsbach
- verschiedene namenlose Gewässer (NN-HL4, NN-MV3, NNVY8)
Gemeinde Oberried
- Schirkenhofgraben
- Brugga bis zur Gemarkungsgrenze Kirchzarten
- NN-GO4
Die Gewässer sind in der Übersichtskarte „Bruggasystem“ (Stand 01.01.2024; M 1:50.000) blau dargestellt, die Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist (siehe PDF unten).
Die Sperrung gilt auch für das Befahren mit Kanus, SUPs etc.
Schon ein einziges „verseuchtes“ Kanu kann dazu führen, dass die Population einheimischer Krebse an diesem Gewässer vollständig erlischt. Bitte die Flüsse nicht betreten und auch die Hunde nicht darin baden lassen.
Wir bitten dringend um Beachtung!
Link zur Verordnung: https://www.breisgau-hochschwarzwald.de/pb/Breisgau-Hochschwarzwald/Start/Service+_+Verwaltung/oeffentliche+bekanntmachungen.htm
Verordnung als PDF (Stand 25.06.2024): 2024-06-Allgemeinverfuegung-Krebspest.pdf