Krebspest im Dreisamtal:

Betretungsverbot für verschiedene Gewässer verlängert bis Ende Dezember 2021

Vorübergehende Gewässer-Sperrungen vorerst bis 31. Dezember 2021!

Mit Allgemeinverfügung vom 21.06.2021 hat das Landratsamt Breisgau-Hoch­schwarz­wald die bestehende Allgemeinverfügung vom 16.12.2020, dass der Gemeingebrauch an folgenden Gewässern untersagt ist, verlängert:

 Gemeinde Kirchzarten

  • Brugga ab der Gemarkungsgrenze Oberried bis zur Einmündung in die Dreisam
  • Krebsgraben
  • Mühlbach (Verbindung Brugga zum Osterbach/Zastlerbach)
  • Schlempenfeldgraben (Verbindung Brugga zum Mühlbach)
  • Dietenbächle
  • Geroldsbach
  • verschiedene namenlose Gewässer (NN-HL4, NN-MV3, NNVY8)

 Gemeinde Oberried

  • Schirkenhofgraben
  • Brugga bis zur Gemarkungsgrenze Kirchzarten
  • NN-GO4

Die Gewässer sind in der Übersichtskarte „Bruggasystem“ (Stand 30.11.2020; M 1 : 50.000) dargestellt, die Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist (siehe PDF unten).

Dazu gehört auch das Befahren mit Kanus, SUPs etc.

Schon ein einziges „verseuchtes“ Kanu kann dazu führen, dass die Population ein­heimischer Krebse an diesem Gewässer vollständig erlischt.

Wir bitten dringend um Beachtung!

Link zur Verordnung: https://www.breisgau-hochschwarzwald.de/pb/Breisgau-Hochschwarzwald/Start/Service+_+Verwaltung/oeffentliche+bekanntmachungen.htm

Verordnung als PDF (Stand 21.06.2021): pdfAllgemeinverfuegung_Krebspest.pdf