Krebspest im Dreisamtal:
Betretungsverbot für verschiedene Gewässer verlängert bis Ende Dezember 2021
Vorübergehende Gewässer-Sperrungen vorerst bis 31. Dezember 2021!
Mit Allgemeinverfügung vom 21.06.2021 hat das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald die bestehende Allgemeinverfügung vom 16.12.2020, dass der Gemeingebrauch an folgenden Gewässern untersagt ist, verlängert:
Gemeinde Kirchzarten
- Brugga ab der Gemarkungsgrenze Oberried bis zur Einmündung in die Dreisam
- Krebsgraben
- Mühlbach (Verbindung Brugga zum Osterbach/Zastlerbach)
- Schlempenfeldgraben (Verbindung Brugga zum Mühlbach)
- Dietenbächle
- Geroldsbach
- verschiedene namenlose Gewässer (NN-HL4, NN-MV3, NNVY8)
Gemeinde Oberried
- Schirkenhofgraben
- Brugga bis zur Gemarkungsgrenze Kirchzarten
- NN-GO4
Die Gewässer sind in der Übersichtskarte „Bruggasystem“ (Stand 30.11.2020; M 1 : 50.000) dargestellt, die Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist (siehe PDF unten).
Dazu gehört auch das Befahren mit Kanus, SUPs etc.
Schon ein einziges „verseuchtes“ Kanu kann dazu führen, dass die Population einheimischer Krebse an diesem Gewässer vollständig erlischt.
Wir bitten dringend um Beachtung!
Link zur Verordnung: https://www.breisgau-hochschwarzwald.de/pb/Breisgau-Hochschwarzwald/Start/Service+_+Verwaltung/oeffentliche+bekanntmachungen.htm
Verordnung als PDF (Stand 21.06.2021): Allgemeinverfuegung_Krebspest.pdf